Kontakt

Bauernhof Waldhof
Familie Härtel
Waldhof 1
97346 Iphofen

Tel.: 09326/364
Fax: 09326/979370


E-Mail: info@waldhofurlaub.de / bauernhof.haertel@t-online.de


Web: www.waldhofurlaub.de

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauernhofs Härtel


1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Leistungen
(a) Mit ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder
Absage des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten sie eine schriftliche,
telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der
Gastaufnahmevertrag zustande kommt.
(b) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf
elektronischem Weg (Internetbuchung, e-mail) erfolgen.
(c) Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die
Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
(d) Unverbindlichen Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten
kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.


2. Bezahlung
(a) Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft,
Zusatzleistungen und Nebenkosten ist am Ende des Aufenthaltes des Gastes
fällig und an den Gastgeber zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende
Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.
(b) Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine
Anzahlung in Höhe von 20% der gesamten Vergütung zu fordern, es sei denn, es
wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.
Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, ist der Gastgeber berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die
Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung zu stellen.
(c) Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der der Gastgeber berechtigt,
den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche
in Rechnung zu stellen.
(d) Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die
Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.


3. Rücktritt/Stornierung
(a) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung
sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
(b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt
grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine
anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus anderweitiger
Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte
Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr
möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers bei
Reservierungen von Ferienwohnungen:
• Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:
15% des Reisepreises, aber mindestens 30€
• Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:

30% des Reisepreises, aber mindestens 45€
• Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, aber mindestens 55€
• Danach: 90% des Reisepreises
Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
Aufwendungen höher sind.

Bei vorzeitiger Abreise ist der Gesamtbetrag der Buchung zu bezahlen, insofern die Ferienwohnung in diesem Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann.


4. An- und Abreise
(a) Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag um 14 Uhr jedoch bis spätestens 18
Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis
spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls
ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
(b) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen, es sei
denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer
Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.


5. Mängel
(a) Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und
pfleglich zu behandeln. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber zulässig.
(b) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und
Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast
kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.
Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur
Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom
Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem
zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertagverhältnisses objektiv
nicht zumutbar ist.


6. Haftung
(a) Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber
herbeigeführt wurde.
(b) Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Gast und Reise.
(c) Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die
durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistung vermittelt
wurden.


7. Schlussbestimmungen
(a) Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
(b) Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
(c) Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht
abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale
Bestimmungen Anwendungen finden.

 

Kontaktpersonenermittlung im Falle eines COVID-19 Falles
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden.

 

Stand 25.05.2020

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